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Förderung von privaten Gleisanschlüssen – Das sollten Sie über die neue Anschlussförderrichtlinie wissen

Die Anschlussförderrichtlinie bildet die Grundlage finanzieller Zuwendungen für Unternehmen in privater Rechtsform. Am 27.2.2021 trat die neue Richtlinie zur „Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen und multifunktionalen Anlagen sowie Zuführungs- und Industriestammgleisen“ in Kraft. In Deutschland sind neben der BTE stelcon® GmbH mehr als 1.000 Unternehmen direkt oder indirekt mit der Bahnindustrie verbunden. Die Schieneninfrastruktur stellt die Wirtschaftlichkeit und den Erfolg eines Industriebetriebs sicher und ist wichtiger Teil der deutschen logistischen Wertschöpfung. Ziel der neuen Richtlinie ist, die zunehmende Verschiebung des Güterverkehrs auf das Schienennetzwerk. Alles, was Sie zur Anschlussförderrichtlinie wissen müssen erfahren Sie in diesem Beitrag.

Schienengüterverkehr

Leistungsfähiger Schienenverkehr als Voraussetzung für die Zukunft der Industrie

Der Schienenverkehr ist im Umbruch, genauso wie die Deutsche Industrie. Neue Strukturen sind aufgrund der Digitalisierung zunehmend gefragt. Immer deutlicher wird damit auch die Nachfrage nach effizienten Logistiklösungen, die sich gleichzeitig in Korrelation zur Umweltreform zeigen. Der Güter- und Schienenverkehr gewinnt damit wieder an größerer Bedeutung, denn er bietet viele Vorteile gegenüber dem Güterkraftverkehr: 

  • geringer CO2-Ausstoß
  • niedriger Energieverbrauch
  • verminderte Lärmemission 
  • allgemeine Effizienz 

Die Renaissance des Schienengüterverkehrs zeigt: schon heute ist die Leistungsfähigkeit des Schienenverkehrs bemerkenswert und muss sich zukünftig noch weitaus stärker entwickeln.

Aus diesem Grund besteht bereits seit 2004 großes Interesse an der Sanierung und Erweiterung alter Streckennetze sowie der Schaffung neuer Verbindungen seitens der Bundesregierung durch Fördermittel. Die bisherige Richtlinie zum Neu- und Ausbau sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen wurde aktuell überarbeitet und umfasst seit dem Beschluss zusätzlich, dass auch Zuführungs- und Industriestammgleise sowie multifunktionale Anlagen gefördert werden.

Das Förderprogramm und die finanziellen Mittel richten sich an private Unternehmen, die aktuell an Investitionen in den Neu- und Ausbau sowie der Reaktivierung von aktuell stillgelegten Anschlüssen interessiert sind.

 

FAQ Anschlussförderrichtlinie: Das Wichtigste zur Förderung von privaten Gleisanschlüssen

Anschlussförderung

Als Q1-Lieferant der Deutschen Bahn und langjähriger Produzent von leistungsstarken Fertigbauteilen für den Schienenverkehr beantworten wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Fragen zur Anschlussförderrichtlinie. Somit können Sie selbst einschätzen, welche Möglichkeiten sich daraus für Sie ergeben.

 

Was wird mit der Anschlussförderrichtlinie gefördert?

Es wird der Neubau, der Ausbau, die Reaktivierung und der Ersatz von Gleisanschlüssen, multifunktionalen Anlagen und Zuführungs- und Industriestammgleisen gefördert.

 

Wer gilt als antragsberechtigt?

Alle Unternehmen der privaten Rechtsform sowie kommunale Unternehmen in privater Rechtsform können einen Antrag auf die finanzielle Förderung stellen.

 

Was wird als Gleisanschluss definiert?

Als Gleisanschluss wird nach der Anschlussförderrichtlinie eine Schienenanlage einschließlich Anschlussweiche definiert. Diese steht einer Einrichtung zur Be- und Entladung zur Verfügung und befindet sich im wirtschaftlichen Besitz eines Unternehmens. Darüber hinaus muss die Anlage direkt oder indirekt in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur eingebettet sein.

 

Was wird als Zuführungs- und Industriestammgleise definiert?

Diese dienen der Erschließung von Industrie- oder Gewerbegebieten sowie Serviceeinrichtungen nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz. Ferner müssen sie einem privaten Gleisanschluss anschließen, der betrieben wird.

 

Was wird als multifunktionale Anlagen definiert?

Damit gemeint sind zugängliche Eintrittspunkte zum Schienennetz, die als Güterumschlag von Gütern nicht genormter Ladeeinheiten in Schienen-Straßen-Transportketten dienen. Dabei ist weiterhin entscheidend, dass sie von mindestens einem Eisenbahnverkehrsunternehmen bedient werden.

 

Was zählt zu den genormten Ladeeinheiten?

Dazu zählen Container, Wechselbrücken und Sattelauflieger.

 

Was wird als Neubau anerkannt?

Die erstmalige Errichtung einer Anlage.

Schienengüterverkehr

Was wird als Ausbau anerkannt?

Die Erweiterung und die Leistungserweiterung der Infrastruktur einer in Betrieb befindlichen Anlage für zusätzlichen Verkehr.

 

Was ist eine Reaktivierung?

Die Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten Anlage nach einer Nichtnutzung von mindestens zwei Jahren.

 

Was bedeutet Ersatz?

Der Ersatz von Anlagen und Anlagenteilen durch neue Anlagen und Anlagenteilen mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften.

 

Welche grundsätzlichen Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Sie müssen bei der Antragstellung und im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nachweisen, dass Ihr Vorhaben ohne die Investitionen wirtschaftlich nicht umsetzbar ist.

 

Was fällt nicht unter die Förderung?

Regelmäßige und routinemäßige Instandhaltungsmaßnahmen, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, fallen nicht unter die förderungsfähigen Maßnahmen.

 

Was ist förderfähig?

Förderfähig sind Ausgaben und Planungskosten für Anlagen, die für die Be- und Entladung von Güterwagen erforderlich sind. Einzelheiten sind, dazu sind in der Anlage 2 zur Förderrichtlinie niedergeschrieben.

 

Wie errechnet sich die Förderung und wo liegen die Fördersätze?

Die Summe der Förderung ergibt sich aus der Verlagerungsmenge und den Fördersätzen. Die Höhe ist bei Industrie- und Stammgleisen auf 50 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben und bei multifunktionalen Anlagen auf 80 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben begrenzt.

Die Fördersätze betragen bis zu 10 Euro pro Tonne oder 40 Euro pro 1.000 Tonnenkilometer im Jahr. Bei leichten Gütern gilt 300 Euro pro Güterwagen oder 120 Euro je 100 Güterwagenkilometer pro Jahr.

 

Wann kann ein Ersatz bestehender Anlagen gefördert werden?

Nach Ablauf von mindestens 25 Jahren oder der einschlägigen AfA-Dauer sowie wenn die Sicherheit der bisher über die Anlage abgewickelten Gütervolumens garantiert werden muss. Anschlussweichen können nach Ablauf von mindestens 20 Jahren bilanzieller Nutzungsdauer gefördert werden.

 

Muss ein Nachweis erbracht werden?

Ja, nachzuweisen sind das Verkehrsaufkommen und die Verkehrsleistung, bei leichten Gütern zudem Güterwagen und Güterwagenkilometer der letzten zehn Jahre der Liegezeit oder Betriebsdauer. Zudem besteht die Möglichkeit, dass eine Prüfung der Betriebssicherheit der letzten zehn Jahren nachgewiesen werden muss.

 

Gibt es Nachweispflichten nach Inbetriebnahme einer geförderten Anlage?

Nachzuweisen gilt zumindest die festgelegte Mindestmenge, die über die Anlage abgefertigt wurde. Diese ist innerhalb eines Zeitraums von maximal 10 Jahren als Mittelwert aus den besten fünf Einzeljahren nachzuweisen.

 

Besteht die Kumulierung mit anderen Fördermöglichkeiten?

Wenn die maximale Förderquote nicht überschritten wird, ist die Kumulierung mit anderen Förderungen möglich.

 

Sie wollen Ihr Anschlussgleis sanieren? Wir haben die passende Lösung für Sie

Neue Investitionen und Umstrukturierungen brauchen nicht nur eine gute Förderung, sondern auch die richtigen Produkte, die den gestiegenen Qualitätsanforderungen gerecht werden.

Seit vielen Jahren sind wir einer der führenden Hersteller von Gleiseindecksysteme und Bahnübergangssysteme im Schienenverkehr, die mit höchster Langlebigkeit und Belastbarkeit gegenüber mechanischen und/oder chemischen Einflüssen überzeugen. Damit sind neben einer Qualitätssteigerung auch Einsparmöglichkeiten und Nachhaltigkeit gewährleistet. Zudem reduziert sich dank der Betonfertigteile die Bauzeit drastisch.

Getreu dem Motto „Wir sind der stärkste Grund und immer auf dem richtigen Gleis“ beraten wir Sie hinsichtlich der Sanierung Ihrer Gleisanlagen. Nutzen Sie die Förderung mit uns wirklich effizient.

 

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Dirk-Uwe Spengler

Autor: Dirk-Uwe Spengler

Geschäftsführer

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E-Mail: d.spengler@stelcon.de