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Wassergefährdende Stoffe – Definition und Einstufung

Der verantwortungsbewusste Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist von entscheidender Bedeutung, um die Wasserqualität zu schützen und Umweltschäden zu verhindern. Diese Stoffe, die aufgrund ihrer Eigenschaften nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit hervorrufen können, sind in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt. Doch wie erfolgt die Einstufung dieser Stoffe und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

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Einstufung wassergefährdender Stoffe

Die Einstufung von wassergefährdenden Stoffen basiert auf ihren physikalischen, chemischen und human-ökotoxikologischen Eigenschaften. Diese Klassifizierung erfolgt in drei Wassergefährdungsklassen (WGK):

  • WGK 1 - Schwach wassergefährdend: Stoffe wie Essigsäure, Natronlauge, Alkohol und Wasserstoffperoxid sind in dieser Klasse eingestuft. Sie haben nur geringe Auswirkungen auf die Wasserqualität.

  • WGK 2 - Deutlich wassergefährdend: Stoffe wie Heizöl, Natriumhypochlorit und Jod werden als deutlich wassergefährdend betrachtet. Bei Freisetzung können sie erhebliche Schäden verursachen und erfordern daher strengere Sicherheitsmaßnahmen.

  • WGK 3 - Stark wassergefährdend: : Stoffe wie Altöl, chlorierte Kohlenwasserstoffe und Benzol sind stark wassergefährdend. Ihre Freisetzung kann zu schwerwiegenden Schäden an der Wasserqualität führen, weshalb höchste Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind.

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Anpassungen und allgemein wassergefährdende Stoffe

Mit der neuen Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird dieses System an die Gefährlichkeitsmerkmale der europäischen Verordnung zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP-Verordnung) angepasst. Zusätzlich führt die Verordnung "allgemein wassergefährdende Stoffe" ein, für die keine Einstufung in Wassergefährdungsklassen erforderlich ist. Hierunter fallen Gemische wie Gülle, Gärsubstrate oder bestimmte feste Gemische (zum Beispiel Recyclingmaterialien), deren Wassergefährdung unbestritten ist, jedoch der Aufwand für eine sichere Einstufung zu groß wäre.

 

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Einstufung als Grundlage für Sicherheitsmaßnahmen

Die Einstufung der Wassergefährdung ist der Ausgangspunkt für die Festlegung von Sicherheitsanforderungen an Anlagen, in denen diese Stoffe verwendet, gelagert oder umgeschlagen werden. Je nach WGK müssen unterschiedliche Schutzvorkehrungen getroffen werden, um eine potenzielle Gefährdung der Umwelt zu minimieren.

Zur Überprüfung, ob ein Stoff bereits eingestuft wurde, bietet die Website Rigoletto des Umwelt Bundesamts eine WGK-Suche. Wenn ein Stoff noch nicht in eine Wassergefährdungsklasse eingestuft wurde, ist der Betreiber der Anlage verpflichtet, die Einstufung selbst vorzunehmen. Dabei helfen Richtlinien in Anlage 1 und Anlage 2 der AwSV. Dieser Prozess erfordert eine gründliche Analyse der Eigenschaften des Stoffs und seiner möglichen Auswirkungen auf die Wasserqualität.

 

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Ermittlung der Gefährdungsstufen von Anlagen

Die Einstufung der Stoffe ist jedoch nur ein Teil des Prozesses. Die Ermittlung der Gefährdungsstufen von Anlagen basiert auf mehreren Schritten gemäß WHG Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und AwSV. Dabei spielen Faktoren wie die Lagermenge, die WGK des Stoffs und weitere Kriterien eine Rolle. Die Einstufung der Anlage bestimmt, ob ein Fachbetrieb nötig ist und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Unter Paragraph 39 der AwSV wird dies genauer definiert.

 

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Fazit

Die Einstufung wassergefährdender Stoffe und die entsprechende Klassifizierung von Anlagen sind entscheidende Schritte im Umweltschutz. Diese tragen maßgeblich dazu bei, das Risiko von Umweltschäden zu minimieren und eine nachhaltige Nutzung unserer Ressourcen zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung, um die Qualität und Verfügbarkeit von sauberem Wasser für heutige und zukünftige Generationen zu sichern. Betreiber tragen eine immense Verantwortung, die Einstufung korrekt vorzunehmen und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um eine sichere Umgebung für Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Nur durch pflichtbewusstes und umsichtiges Handeln können wir sicherstellen, dass unsere Gewässer geschützt und unsere Ökosysteme intakt bleiben.

 

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Dirk-Uwe Spengler

Autor: Dirk-Uwe Spengler

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