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Wann sind flüssigkeitsdichte Flächen zwingend vorgeschrieben?

Gelangen wassergefährdende Stoffe in den Untergrund, kann es zu einer Kontamination des Grundwassers kommen - teilweise bis zu über 100 Jahren. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie auf Ihrer Fläche auf eine flüssigkeitsdichte Flächenbefestigung achten. Doch wann benötigt Ihre Fläche einen dichten und sicheren Untergrund? In diesem Beitrag erfahren Sie, bei welchen Flächen Sie dringend auf eine flüssigkeitsdichte Flächenbefestigung achten müssen. 

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Ist Ihre Fläche nicht flüssigkeitsdicht ausgeführt, können wassergefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen. Damit werden nicht nur der Boden kontaminiert und die Umwelt verschmutzt, sondern auch die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und der Anwohner rund um Ihre Anlage gefährdet. Nicht umsonst werden die Regelungen zur Handhabung, Lagerung und Herstellung von wassergefährdenden Stoffen immer strenger. 

 

Wassergefährdende Stoffe als Auslöser für Umweltverschmutzungen

Zu den wassergefährdenden Stoffen zählen alle festen, flüssigen und gasförmigen Stoffe, die bei deren Freisetzung die Beschaffenheit von Wasser beeinflussen und dieses nachteilig verändern. Unter anderem zählen Säuren, Laugen, Mineral- und Teeröle, flüssige Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Aldehyde, Ketone, Ester, Gifte sowie brennbare Flüssigkeiten (Benzin und Diesel) zu wassergefährdenden Stoffen

Es werden hierbei folgende Wassergefährdungsklassen unterschieden: 

  1. schwach wassergefährdend (WGK 1)
  2. deutlich wassergefährdend (WGK 2)
  3. stark wassergefährdend (WGK 3)
  4. nicht wassergefährdend (nwg)
  5. allgemein wassergefährdend (awg).

Diese Einstufung entscheidet, ob und wie wassergefährdend ein Stoff ist. Bereits während der Planung Ihrer Fläche sollten Sie überprüfen, welcher Wassergefährdungsklasse der genutzte Stoff entspricht.

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Anlagentypen nach dem Wasserhaushaltsgesetz

Wenn Ihre Fläche zu einer Anlage gehört, die dem § 62 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der WHG unterliegen, muss Ihre Fläche gegebenenfalls wassergefährdende Stoffe zurückhalten bzw. diese ableiten. Dabei wird vorausgesetzt, dass bei Handhabung von wassergefährdenden Stoffen auf Flächen immer ein Risiko zur Verunreinigung der Gewässer besteht.

Dabei wird im WHG zwischen größtmöglichem und bestmöglichen Schutz unterschieden.

Das heißt, Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und zum Verwenden wassergefährdender Stoffe unterliegen dem Besorgnisgrundsatz (größtmöglicher Schutz) und bedürfen einer Rückhalteeinrichtung. Für Anlagen zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe sowie zum Lagern und Abfüllen von Jauche,Gülle und Silagesickersäften gilt der bestmögliche Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderung. Das bedeutet, es kann auf eine Rückhaltung verzichtet werden, Leckagen müssen allerdings zeitnah erkannt werden können.

In Welchen Anlagenarten sind somit Flüssigkeitsdichte Flächen zwingend erforderlich:

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LA-Anlagen

LA-Anlagen beinhalten Lager-Anlagen und Abfüllanlagen von wassergefährdenden Stoffen

Lager-Anlagen: Dabei handelt sich um Flächen, auf denen wassergefährdende Stoffe gelagert, bereitgestellt oder aufbewahrt werden. Zum Beispiel: 

  • Chemikalien-Lager
  • Mineralöllager

Abfüll-Anlagen: Die Anlagen dienen zum Befüllen von ortsfesten und ortsbeweglichen Behältern mit wassergefährdenden Stoffen. Auch das Umlagern von wassergefährdenden Stoffen in andere Transportbehälter findet auf diesen Anlagen statt. 

 

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HBV-Anlagen

Diese Anlagen werden als HBV-Anlagen zusammengefasst. 

Anlagen zur Herstellung: Flächen, auf denen wassergefährdende Stoffe erzeugt oder auch gewonnen werden. Ein Beispiel hierfür sind Chemie-Fabriken. 

Behandlungs-Anlagen: Flächen, auf denen auf wassergefährdende Stoffe eingewirkt wird, indem deren Eigenschaften verändert werden. Dies wird unter anderem in Filter- und Entgiftungsanlagen vorgenommen. 

Verwendungs-Anlagen: Öffentliche sowie wirtschaftlich genutzte Flächen auf denen wassergefährdende Stoffe angewendet, verbraucht oder gebraucht werden. Unter anderem zählen Holzimprägnierung und chemische Reinigungen dazu. 

In allen Fällen müssen Sie dafür sorgen, dass die wassergefährdenden Stoffe nicht zu Kontaminationen des Bodens oder Verunreinigungen von Umwelt und Grundwasser führen. Nur ein flüssigkeitsdichter Baustoff garantiert Ihnen eine sichere Anlage. Um die Dichte und kontrollierte Entwässerung Ihrer Fläche zu garantieren, können Sie auf Betonfertigteile setzen. Diese Verfügen im besten Fall schon über eine Zulassung und erleichtern Ihnen die Eignungsfeststellung - zum Beispiel die stelcon GROUND PROTECT Großformatplatten. 


Fazit

Wenn Sie Ihre Fläche nach der WHG richtig einstufen und auf eine sichere und flüssigkeitsdichte Flächenbefestigung achten, vermeiden Sie erhebliche Schäden an der Umwelt und sichern die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und Anwohner. 

 

Sie möchten die passende Betongroßflächenplatte für Ihr Flächenvorhaben finden? 

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Dirk-Uwe Spengler

Autor: Dirk-Uwe Spengler

Geschäftsführer

Sprechen Sie mich gerne auch persönlich an:
E-Mail: d.spengler@stelcon.de